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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Douglass - Construcciones en general S.L.U.

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1. Geltung

(1)  Die nachfolgenden AGB gelten für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen Douglass - Construcciones en general S.L.U. (im Folgenden: Auftragnehmerin) und dem Auftraggeber. Alle Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen AGB, dem Vertragsformular, der Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin und dem durch uns aufgenommenen Aufmaß.

(2)  Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Ergänzend finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

(3)  In unseren Prospekten, Anzeigen und sonstigen Angebotsunterlagen enthaltene Abbildungen oder Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
 

2. Vertragsschluss

(1)  Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn wir Ihnen Kataloge, technische Dokumentationen (z. B. Zeichnungen, Pläne, Berechnungen, Kalkulationen, Verweisungen auf DIN-Normen), sonstige Produktbeschreibungen oder Unterlagen – auch in elektronischer Form – überlassen haben, an denen wir uns Eigentums- und Urheberrechte vorbehalten.

(2)  Der Vertrag kommt bei einem persönlichen Besuch eines Mitarbeiters oder Vertreters der Auftragnehmerin zustande durch Unterschrift auf dem Vertragsformular. Sie erhalten eine Durchschrift des Vertrages.

(3)  Erfolgt der Vertragsschluss nicht durch gemeinsame Unterzeichnung eines Vertragsformulars geben Sie ein verbindliches Angebot ab, wenn uns das ausgefüllte und von Ihnen unterschriebene Bestellformular zugeht oder Sie uns die entsprechenden Daten in Textform übermittelt haben. In diesem Fall nehmen wir das Angebot durch eine gesonderte Auftragsbestätigung an. Der Vertrag kommt erst durch Zugang der Auftragsbestätigung in Textform bei Ihnen zustande.

(4)  In jedem Fall erfolgt nach Vertragsschluss ein konkretes Aufmaß durch uns, das ebenfalls Grundlage des Vertrages wird. Im Anschluss daran erhalten Sie von uns eine Anzahlungsrechnung.


3. Ausführungsfristen / Montagetermin

(1)  Im Rahmen des Bestellformulars und/oder der Auftragsbestätigung angegebene Montagefristen und/oder -termine sind unverbindlich.

(2)  Wir werden mit Ihnen nach Ablauf der Widerrufsfrist einen Termin für die Durchführung des Feinaufmaßes vereinbaren. Nach Anfertigung der Terrassenüberdachung vereinbaren wir mit Ihnen einen Montagetermin.

(3)  Kommt die Vereinbarung eines Montage- und oder eines Aufmaßtermins nicht zustande, so sind wir berechtigt, Ihnen eine angemessene Frist zur Mitteilung eines Termins zur Montage und/oder des Aufmaßes zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist stehen uns die in §§ 642, 643 BGB und Nr. 16 der AGB bestimmten Rechte zu.

  1. (4)  Sind wir ohne eigenes Verschulden zur Lieferung oder Montage nicht in der Lage, z.B. weil ein Vorlieferant seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt hat, können wir vom Vertrag zurücktreten. Wir werden Sie im Falle entsprechender Lieferschwierigkeiten unverzüglich informieren. Im Falle eines Rücktritts nach Maßgabe dieses Absatzes werden wir Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstatten. Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben im Übrigen unberührt.


4. Abrufaufträge

Abrufaufträge sind vom Auftraggeber innerhalb von 3 Monaten nach Vertragsschluss abzurufen.


5. Abnahme

(1)  Die Abnahme findet im unmittelbaren Anschluss an die im Wesentlichen mangelfreie Montage statt. Wir werden hierbei durch den jeweiligen Montageleiter vertreten, der mit Ihnen ein Abnahmeprotokoll erstellt, das von Ihnen und dem Montageleiter zu unterzeichnen ist.

(2)  Ist die Leistung nicht vertragsgemäß und verweigern Sie deshalb zu Recht die Abnahme oder erfolgt eine Abnahme unter Vorbehalt der Beseitigung von im Protokoll zu benennender Mängel, so sind wir verpflichtet, jeweils unverzüglich eine vertragsgemäße Leistung zu erbringen und die Mängel zu beseitigen, die voraussichtliche Dauer der Mängelbeseitigung mitzuteilen und nach Abschluss der Nacharbeiten die Mängelbeseitigung anzuzeigen.

(3)  Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften über die Abnahme.

 

6. Zahlung der Vergütung / Anzahlung

(1) Nach Durchführung des Feinaufmaßes wird ein Betrag in Höhe von 25% der vereinbarten Gesamtvergütung als Anzahlung sofort fällig. Die Auftragnehmerin kann den Beginn der Tätigkeit vom Eingang der Anzahlung abhängig machen.

(2)  Die restliche Vergütung wird mit Abnahme fällig und ist spätestens binnen 8 Tagen nach Abnahme ohne Abzug zahlbar.

(3)  Rechnungsforderungen können von uns an Dritte abgetreten werden, insbesondere zu Refinanzierungszwecken sowie zu Zwecken vereinfachter Forderungsabwicklung. Wir weisen darauf hin, dass wir im Abtretungsfall nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen die für eine Abtretung sowie die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Informationen an den Dritten übermitteln.

(4)  Unbeschadet sonstiger Rechte zur Geltendmachung von Verzugsschäden und zur Beitreibung offener Forderungen, behalten wir uns das Recht vor, im Verzugsfalle, Ihnen für die Zahlungsanforderung eine Bearbeitungspauschale von € 5,- zu berechnen; es bleibt Ihnen dabei jedoch unbenommen, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

(5)  Vor der Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich ggf. anfallender Verzugszinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Sind Sie mit einer fälligen Zahlung in Verzug oder tritt in Ihrem Vermögensverhältnissen eine wesentliche Verschlechterung ein, so können wir für noch ausstehende Lieferungen aus einem laufenden Vertragsverhältnis unter Fortfall eines Zahlungsziels bare Zahlung vor Ablieferung verlangen.
 

7. Aufrechnung und Zurückbehaltung

(1) Zur Aufrechnung von Forderungen sind Sie, auch für den Fall, dass Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden sollen, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche, mit denen Sie aufrechnen möchten, rechtskräftig festgestellt, von uns anerkannt oder unstrittig sind.

(2) Angemessene Zurückbehaltungsrechte wegen Mängeln können Sie nur geltend machen, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.
 

8. Bauvorschriften / Bauanträge

Der Auftraggeber haftet in vollem Umfang für die Einhaltung der baurechtlichen Richtlinien und Bestimmungen. Soweit Bauanträge zu stellen und Genehmigungen erforderlich sind, hat der Auftraggeber diese auf eigene Kosten zu beschaffen. Eine Beratung übernehmen wir insoweit nicht.
 

9. Elektrische Installationen

Der Anschluss elektrischer Antriebe und sonstiger elektrischer Komponenten ist nicht Teil des Auftrages. Er ist auf Ihre eigene Gefahr und Kosten von Ihnen fachgerecht ausführen zu lassen.
 

10. Fundamente

(1) Die Ausführung der erforderlichen Fundamente ist nicht Teil des Auftrages. Sie ist auf Ihre eigene Gefahr und Kosten von Ihnen fachgerecht ausführen zu lassen.

(2) Sie sind verpflichtet, ausreichend tragfähige und fachgerecht hergestellte Fundamente nach den folgenden Kriterien rechtzeitig vor dem Montagetermin bereit zu stellen:
- Der verwendete Beton entspricht der Norm EC2 mit einer Güte-/Festigkeitsklasse von mind.

C20/25
- Die Fundamente sind bewehrt mit Betonstahl der Klasse B500S (A)
- Der Untergrund muss eine Bodenpressung von mind. 150 KN/qm aufweisen.

(3) Kommen Sie mit der Errichtung der Fundamente als erforderlicher Mitwirkungshandlung in Verzug, stehen uns die in §§ 642, 643 BGB und Nr. 16 der AGB bezeichneten Rechte zu.
 

11. Gewährleistung / Haftung

(1) Dem Auftraggeber stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen zu.

(2) Geringfügige Farb- bzw. Strukturabweichungen der Lackierung und Beschichtung beruhen auf von uns nicht zu beeinflussenden Umständen der chemischen Zusammensetzung und Beschaffenheit der verwendeten Materialien. Sie stellen keinen Sachmangel im Sinne des § 634 BGB dar.

(3) Unsere Haftung für Schäden, die nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich leicht fahrlässige Verletzung einer Pflicht zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu unseren wesentlichen Vertragspflichten zählt. Wesentliche Vertragspflichten sind insbesondere solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszweckes notwendig ist und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
 

12. Abtretung etwaiger Ansprüche aus Herstellergarantie

Der Hersteller der von uns bei bestimmten Werken verwandten Hohlkammerplatten garantiert für dieses bestimmte Bauteil unter näher bezeichneten Voraussetzungen und Ausnahme einer Haltbarkeit von 10 Jahren in Bezug auf Lichtdurchlässigkeit und Wetterbeständigkeit. Sollte bei dem von Ihnen bestellten Werk eine solche Hohlkammerplatte verwendet worden sein, treten wir Ihnen diese etwaigen Ansprüche hiermit im Voraus ab. Die genauen Garantiebestimmungen bezüglich der Hohlkammerplatten sind als Anlage beigefügt und können auf Anfrage jederzeit gerne nochmals zur Verfügung gestellt werden.
 

13. Sicherung gegen Wind und Schnee

Sie haben die Terrassenüberdachung in geeigneter Weise und auf eigene Gefahr und Kosten gegen Wind und Schnee zu sichern. Sie müssen insbesondere die Terrassenüberdachung von Schnee freihalten oder durch einen sog. Winterbalken absichern. Für Schäden, die aufgrund mangelnder Sicherung eintreten, übernehmen wir keine Haftung.
 

14. Kündigung durch die Auftragnehmerin

  1. (1)  Wir können den Vertrag bis zur Abnahme bzw. Vollendung des Werkes kündigen, wenn

    1. a)  die Herstellung des Werkes aus technischen Gründen, die von uns nicht zu vertreten sind,

      nicht möglich ist,

    2. b)  Sie Ihren Mitwirkungspflichten und/oder -obliegenheiten, insb. solchen gem. Nr. 4 oder 5

      der AGB nicht nachkommen, oder

    3. c)  Sie eine fällige Zahlung, insbesondere die Anzahlung gem. Nr. 7 der AGB, nicht leisten

  2. (2)  Die Kündigung ist schriftlich zu erklären. Sie ist erst zulässig, wenn wir Ihnen ohne Erfolg eine angemessene Frist zur Vertragserfüllung gesetzt und erklärt habe, dass wir nach furchtlosem Ablauf der Frist den Vertrag kündigen werden.

  3. (3)  Im Falle der Kündigung sind die bisherigen Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Zudem haben wir gem. § 642 BGB Anspruch auf eine angemessene Entschädigung; weitergehende Ansprüche unsererseits bleiben unberührt.
     

15. Eigentumsvorbehalt

Das Werk bleibt bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung in unserem Eigentum.
 

16. Rechtswahl

Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Schließen Sie als natürliche Person das vorliegende Rechtsgeschäft zu einem Zwecke ab, welcher überwiegend weder Ihrer gewerblichen, noch Ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit hinzugerechnet werden kann (Verbraucher), so gilt für Sie die nachfolgende Widerrufsbelehrung: Widerrufsbelehrung

 

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der

Douglass - Construcciones en general S.L.U.
C./ Fray Joan Llabrés 6 Ch. 7

07610 Las Maravillas - Palma de Mallorca​

NIF B72452642

info@douglass.online
Tel: +34 971 26 13 26
Mob: +34 628 448 446

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

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